Aufsicht und Versicherung

10.1. Versicherung

Durch die staatliche Anerkennung des Naturkindergartens ist für die Kinder und das pädagogische Fachpersonal der Rechtsschutz gegeben. So sind die Kinder, wie auch die Regelkindergärten durch die Gemeindeunfallversicherung im Kindergarten, aber auch auf dem Weg in den Wald und zurück zum Kindergarten gegen Unfälle versichert.

10.2. Ausrüstung der Kinder

 Da sich die Wetterverhältnisse oft sogar im Laufe des Tages ändern können, ist es wichtig dass die Eltern für solche Situationen Vorsorge treffen und ihre Kinder dementsprechend ausrüsten (Zwielbelmethode) Des Weiteren gibt es im Kindergarten Fächer für jedes Kind mit Wechselkleidung.

10.3. Verhaltensregeln im Wald

 Um Gefahren im Wald und auf unserem naturnahen Gelände rund um das Gebäude vorzubeugen finden regelmäßige Begehungen des Geländes durch den zuständigen Förster und dem örtlichen Bauhofleiter statt. Außerdem gelten spezielle Verhaltensregeln, auf welche die Eltern, auch in schriftlicher Form und die Kinder selbst immer wieder aufmerksam gemacht werden. Es werden regelmäßig Broschüren, Flyer zum Thema Zecke, Fuchsbandwurm und Co ausgeteilt.

Naturnaher Kindergarten

am Fuggerweiher

Weiherweg 49
87727 Babenhausen

Tel. 08333-9242986
naturnaherkindergarten@markt-babenhausen.de

Verhaltensregeln im Wald

  • Halte dich in Sicht – und Rufweite der Erzieherinnen auf
  • Wir zerstören keine Pflanzen und Tieren
  • Wir steigen auf keine aufgeschichteten Baumstämme
  • Vor dem Essen Hände waschen
  • Keine toten Tiere anfassen
  • Wir steigen auf keine Jägerstände
  • Wir essen keine Beeren
  • Wir dürfen nur bis zu unseren Markierungspunkten laufen, dann warten wir bis alle da sind.
  • Wir achten auf unsere Werkzeuge und lassen sie nicht herumliegen
  • Auf die Toilette gehen wir außerhalb des Spielbereiches
  • Wir gehen nie alleine an den Weiher
  • Wir bleiben immer auf den Wegen